{"id":1066,"date":"2018-09-07T12:17:26","date_gmt":"2018-09-07T10:17:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.agvu.de\/?p=1066"},"modified":"2018-09-07T12:17:26","modified_gmt":"2018-09-07T10:17:26","slug":"das-verpackungsgesetz-was-aendert-sich-zum-1-januar-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/das-verpackungsgesetz-was-aendert-sich-zum-1-januar-2019\/","title":{"rendered":"Das neue Verpackungsgesetz. Was \u00e4ndert sich zum 1. Januar 2019?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das neue Verpackungsgesetz. Was \u00e4ndert sich zum 1. Januar 2019?<\/strong><\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Verpackungsgesetz l\u00f6st Verpackungsverordnung ab <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Sommer 2017 wurde nach mehreren Jahren der Verhandlung ein Verpackungsgesetz verabschiedet, das die bisher geltende Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 ersetzen wird.<\/p>\n<p>Ziel ist es, die Verpackungsverordnung weiterzuentwickeln, um das Recycling, den Einsatz von Sekund\u00e4rmaterialien und die Vermeidung von Verpackungsabf\u00e4llen st\u00e4rker zu f\u00f6rdern. Angekn\u00fcpft wird im Wesentlichen an die heute schon bestehenden Regelungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung.<\/p>\n<p>Nach wie vor gilt: Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, z.B., um ein Produkt zu sch\u00fctzen, zu vermarkten oder dies auf dem Postweg zu versenden, muss sich darum k\u00fcmmern, dass diese Verpackungen sp\u00e4ter ordnungsgem\u00e4\u00df entsorgt werden. Sofern die Verpackungen beim privaten Endverbraucher oder bei gleichgestellten Anfallstellen, z.B. Gastronomie, Verwaltungen usw., entsorgt werden, muss der Hersteller zur Sammlung und Entsorgung ein duales System beauftragen.<\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Angepasste Definitionen <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Gegen\u00fcber der VerpackV werden wichtige begriffliche Erweiterungen vorgenommen:<\/p>\n<p>Als Verkaufsverpackungen gelten Verpackungen, die \u201etypischerweise\u201c dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden. Das bisherige Anfallstellenkriterium (\u00a7 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV: \u201eVerpackungen, die (\u2026) beim Endverbraucher anfallen\u201c) wird dadurch ersetzt.<\/p>\n<p>Klar gestellt wird im VerpackG auch, dass Versandverpackungen ebenfalls als Verkaufsverpackungen gelten. Beteiligungspflichtig sind nun auch eindeutig Online-H\u00e4ndler (\u00a7 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b).&nbsp; Auch Umverpackungen sind neben den Verkaufsverpackungen grunds\u00e4tzlich vollst\u00e4ndig systembeteiligungspflichtig, d.h. lizenzpflichtig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Neue Pflicht zur Registrierung und zur Datenmeldung (Verpackungsregister)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Mit dem Verpackungsgesetz wird eine neue Institution, die \u201eZentrale Stelle Verpackungsregister\u201c, als Kontrollorgan geschaffen. Die Zentrale Stelle mit Sitz in Osnabr\u00fcck ist mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und unterliegt der fachlichen Aufsicht durch das Umweltbundesamt.<\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<p>Verbunden wird mit der Schaffung der Zentralen Stelle die Einf\u00fchrung einer Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle f\u00fcr die Inverkehrbringer von Verpackungen (\u00a7 9 Abs. 1 VerpackG). Im Rahmen der Registrierung m\u00fcssen Name, Anschrift, Kontaktdaten, nationale Kennnummer des Herstellers (bzw. des Handelsunternehmens oder des Importeurs) und der Markenname angegeben werden. Diese Registrierung bei der Zentralen Stelle muss bereits vor der Lizenzierung ihrer Waren bei den dualen Systemen erfolgen. Die Registrierung ist \u00f6ffentlich einsehbar. Dadurch wird auch f\u00fcr alle Marktteilnehmer erstmalig zentral pr\u00fcfbar, ob alle Inverkehrbringer ihrer Registrierungsverpflichtung nach dem Verpackungsgesetz nachkommen.<\/p>\n<p>Wer ist verpflichtet, sich registrieren zu lassen? Verpflichtet ist, wer erstmals in Deutschland eine mit Ware bef\u00fcllte Verpackung gewerbsm\u00e4\u00dfig (entgeltlich oder unentgeltlich) abgibt. Im Verpackungsgesetz ist dieser nun einheitlich als \u201eHersteller\u201c definiert, auch wenn es sich nicht um Jemanden handeln muss, der die Verpackung im eigentlichen Sinn herstellt. Es kommt lediglich darauf an, dass jemand eine Verpackung gewerbsm\u00e4\u00dfig vertreibt, d. h. an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt. Hat der Hersteller seinen Sitz im Ausland, so gilt der Importeur als Hersteller. Im Versandhandel und Onlinehandel gilt: Wird das Produkt erneut verpackt, um dies zu versenden (z. B. Karton und F\u00fcllmaterial), gilt der Versender als Hersteller.<\/p>\n<p>Die Registrierung erfolgt ab sofort rein elektronisch unter <a href=\"http:\/\/www.verpackungsregister.org.\">www.verpackungsregister.org.<\/a> Die Registrierung und auch die Meldung zu den Verpackungsmengen muss das Unternehmen selbst durchf\u00fchren. Eine Beauftragung eines Dritten ist f\u00fcr diese Pflichten nicht erlaubt. Das Unternehmen ist mit der Anmeldung \u201evorregistriert\u201c. Die endg\u00fcltige Registrierung teilt die Zentralen Stelle kurz nach dem 01.01.2019 mit, wenn das Verpackungsgesetz in Kraft tritt.<\/p>\n<p>Alle <strong>Datenmeldungen<\/strong>, d.h. Plan- und Ist-Mengen der Verpackungen, m\u00fcssen sowohl an das beauftragte duale System als auch an die Zentrale Stelle gegeben werden. Hersteller sind verpflichtet, mindestens zwei Datenmeldungen im Jahr abzugeben. Es ist auch m\u00f6glich, im Quartals- oder Monatsrhythmus zu melden. Die Zentrale Stelle \u00fcbernimmt ab 2019 die \u00dcberpr\u00fcfung der Mengenstromnachweise und \u00fcberwacht so die Umsetzung der Recyclinganforderungen. \u00dcber das Ergebnis der Pr\u00fcfungen werden die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der L\u00e4nder informiert. Bei festgestellten Verst\u00f6\u00dfen gegen die Meldepflichten sind Bu\u00dfgelder zwischen 10.000 und 200.000 Euro bis hin zum Beschluss von Vertriebsverboten m\u00f6glich (\u00a7 34 Abs. 1 VerpackG).<\/p>\n<p>Die Vollst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rungen, die Unternehmen bisher nach \u00a7 10 VerpackV bei \u00dcberschreiten bestimmter Verpackungsmengenschwellen (\u00b2) jeweils bis zum 15. Mai des Folgejahres abgeben m\u00fcssen, sind k\u00fcnftig bei der Zentralen Stelle zu hinterlegen, nicht mehr bei der IHK. Die Angaben m\u00fcssen zuvor durch einen registrierten Pr\u00fcfer bescheinigt werden.<\/p>\n<p>Die Zentrale Stelle ist dar\u00fcber hinaus zust\u00e4ndig f\u00fcr die individuelle Einordnung von Verpackungen als systembeteiligungspflichtig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Erh\u00f6hte Anforderungen an das Recycling <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die derzeitigen gesetzlichen Mindest-Recyclingquoten werden mit dem Verpackungsgesetz in allen Materialarten angehoben. Die dualen Systeme m\u00fcssen j\u00e4hrlich nachweisen, dass sie die Quoten erf\u00fcllen. In einer ersten Stufe werden die zu erf\u00fcllenden Recyclingzielwerte zum 01.01.2019 erh\u00f6ht, in einer zweiten Stufe steigen die Quoten zum 01.01.2022.<\/p>\n<p>Zudem wird eine weitere Recyclingquote eingef\u00fchrt, die sich auf alle von den dualen Systemen erfassten Abf\u00e4lle bezieht: F\u00fcr die dualen Systeme besteht eine Verpflichtung, im Jahresmittel mindestens 50 Prozent der insgesamt \u00fcber ihr Sammelsystem erfassten Abf\u00e4lle zu recyclen, und zwar inklusive der sog. Fehlw\u00fcrfe wie Produkte aus Kunststoff oder Metall.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong>Ausrichtung der Lizenzentgeltstruktur nach \u00f6kologischen Kriterien <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Verpackungsgesetz verpflichtet die dualen Systeme, \u00fcber die Gestaltung ihrer Lizenzentgelte, die sie von den Herstellern und Vertreibern der Verpackungen f\u00fcr die Sammlung und Verwertung erheben, k\u00fcnftig Anreize f\u00fcr eine nachhaltige Verpackungsproduktion\/-gestaltung zu schaffen.<\/p>\n<p>So sollen die Geb\u00fchren nicht mehr \u00fcberwiegend nach der Masse der Verpackungen kalkuliert werden, sondern so, dass bei der Herstellung der Verpackungen ihre Recyclingf\u00e4higkeit, d.h. die Verwertbarkeit und die Sortiereigenschaften sowie der Anteil an Recyclingmaterial oder von nachwachsenden Rohstoffen gef\u00f6rdert wird. Die Gestaltung der Anreize obliegt den Systembetreibern. Sie m\u00fcssen die Umsetzung der Vorgaben in einem j\u00e4hrlichen Bericht gegen\u00fcber der Zentralen Stelle und dem Umweltbundesamt darlegen.<\/p>\n<p>Als Arbeitsgrundlage wird die Zentrale Stelle gemeinsam mit dem Umweltbundesamt Mindeststandards f\u00fcr recyclinggerechtes Design zur Verf\u00fcgung stellen; eine sog. Orientierungshilfe liegt bereit vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong>Pfandpflicht und Mehrwegquote <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die bisher bestehende R\u00fccknahme- und Pfandpflicht von 25 Cent f\u00fcr bestimmte<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><sup>[2]<\/sup><\/a> Einweggetr\u00e4nkeverpackungen wird mit dem Verpackungsgesetz auf Frucht- und Gem\u00fcse-Nektare mit Kohlens\u00e4ure, z.B. Apfelschorlen aus Nektaren und auf Mischgetr\u00e4nke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent ausgeweitet. Zudem sieht das Verpackungsgesetz das Ziel einer festen Mehrwegquote von mindestens 70 Prozent f\u00fcr Getr\u00e4nkeverpackungen vor. Neu eingef\u00fchrt wird eine Hinweispflicht f\u00fcr den Handel. Mit Hinweisschildern soll im Regal auf Einweg- und Mehrweggetr\u00e4nkeverpackungen hingewiesen werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.agvu.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Verpackungsgesetz-Was-\u00e4ndert-sich-zum-1.1.19.pdf\">Hier<\/a> steht die AGVU-\u00dcbersicht als pdf-Datei zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Quellen:<\/em><\/p>\n<p><em><span style=\"color: #3366ff\"><a style=\"color: #3366ff\" href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/blob\/543812\/e1f20553870a923ce83b9a4b174f4a4a\/wd-8-051-17-pdf-data.pdf\">&nbsp;Deutscher Bundestag: &#8222;Neuregelungen durch das Verpackungsgesetz gegen\u00fcber der Verpackungsverordnung&#8220;<\/a><\/span><\/em><\/p>\n<p><span style=\"color: #3366ff\"><a style=\"color: #3366ff\" href=\"http:\/\/www.zhh.de\/uploads\/rahmenabkommen\/verpackung_landbell\/Landbell_VerpackG_Info_07-2018.pdf\"><em>Landbell AG f\u00fcr R\u00fcckhol-Systeme: &#8222;Das neue Verpackungsgesetzt &#8211; Was Sie dar\u00fcber wissen sollten!&#8220;<\/em><\/a><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Fu\u00dfnoten:<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Als Mengenschwellen gelten: 80.000 kg Glas; 50 000 kg Papier, Pappe und Karton und\/ oder 30.000 kg Eisenmetalle \/ Aluminium \/ Getr\u00e4nkekartonverpackungen \/ Verbundverpackungen (ohne Getr\u00e4nkekartonverpackungen) \/ Kunststoffe \/ Sonstige Materialien.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Die Ausnahmen f\u00fcr Sekt, Wein, Joghurt, Kefir, Getr\u00e4nkeverpackungen mit weniger als 0,1 l und mehr als 3,0 l Inhalt, Schlauchbeutel-Verpackungen usw. werden in \u00a7 31 Abs. 4 und Abs. 5 VerpackG weiterhin aufgef\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verpackungsgesetz ersetzt die Verpackungsverordnung.<br \/>\nDas Recycling, der Einsatz von Sekund\u00e4rmaterialien und die Vermeidung von Verpackungsabf\u00e4llen werden gest\u00e4rkt. Die wesentlichen \u00c4nderungen durch das Verpackungsgesetz sind hier zusammengestellt.<\/p>","protected":false},"author":8,"featured_media":1086,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_nectar_blocks_hide_post_title":false,"_nectar_blocks_transparent_header_effect":false,"_nectar_blocks_transparent_header_effect_color":"light","_nectar_blocks_header_animation":false,"_nectar_blocks_header_animation_delay":0,"_nectar_blocks_header_animation_effect":"fade","_nectar_blocks_page_css":"","_nectar_blocks_page_js":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[13],"tags":[],"hilfskategorie":[],"class_list":["post-1066","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-general"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1066","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1066"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1066\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1086"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1066"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1066"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1066"},{"taxonomy":"hilfskategorie","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/hilfskategorie?post=1066"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}