{"id":3016,"date":"2022-03-04T12:14:42","date_gmt":"2022-03-04T11:14:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.agvu.de\/?p=3016"},"modified":"2022-03-04T12:14:42","modified_gmt":"2022-03-04T11:14:42","slug":"positionen-zur-ueberarbeitung-der-europaeischen-verpackungs-und-verpackungsabfallrichtlinie-ppwd","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.avu-online.de\/en\/positionen-zur-ueberarbeitung-der-europaeischen-verpackungs-und-verpackungsabfallrichtlinie-ppwd\/","title":{"rendered":"Anpassungsbedarf bei europ\u00e4ischer Verpackungsrichtlinie"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Leitgedanke der \u00dcberarbeitung der europ\u00e4ischen Richtlinie \u00fcber Verpackungen und Verpackungsabf\u00e4lle PPWD (94\/62\/EG) ist die Ausrichtung auf das Konzept der Kreislaufwirtschaft. Dies schlie\u00dft die<br \/>dort verankerten \u201eEssential Requirements for Packaging and Packaging Waste\u201c ein, denen als bindende Vorgaben zur Verpackungsgestaltung eine zentrale Orientierungsfunktion f\u00fcr die gesamte Wertsch\u00f6pfungskette Verpackung zukommt. Jedoch sind die Eigenschaften und die Beschaffenheit einer Verpackung zugleich stets im Zusammenhang mit dem verpackten Produkt zu sehen: Jedes Produkt braucht weiterhin eine f\u00fcr sein Anforderungsprofil optimale Verpackung. Diesem Gedanken m\u00fcssen die Kernkriterien f\u00fcr Verpackungen auch zuk\u00fcnftig Rechnung tragen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die AGVU empfiehlt folgende Gestaltungen der einzelnen Regelungsbereiche:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><strong>1. Verpackungsvermeidung<\/strong><br \/>Die Verpackungsrichtlinie definiert Kriterien zur Verpackungsgestaltung, mit deren Hilfe eine \u00fcber ein Mindestma\u00df hinausgehende Verpackungsgestaltung gerechtfertigt werden kann. Am Kriterium der<br \/>\u201eVerbraucherakzeptanz\u201c ist in jedem Fall festzuhalten, denn Verbraucherakzeptanz ist wichtig, um die Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Produkte im Premiumsegment sollten auch in Zukunft ein wertiges Produkterlebnis durch eine aufw\u00e4ndigere Verpackung gew\u00e4hrleisten d\u00fcrfen. Ein weiteres Kriterium zur Rechtfertigung einer aufw\u00e4ndigeren Verpackung sollte die \u201eProduktanwendung\u201c sein. Es<br \/>tr\u00e4gt der Tatsache Rechnung, dass bestimmte Produkte nur mittels einer die Verwendung unterst\u00fctzenden Verpackung benutzt werden k\u00f6nnen.<br \/>Eine zu einseitige Fokussierung auf die Verpackungsreduktion kann Zielkonflikte ausl\u00f6sen: So k\u00f6nnten im Zuge von starren Vermeidungszielen verst\u00e4rkt Materialien mit geringerer Recyclingf\u00e4higkeit eingesetzt und der Einsatz wiederverwendbarer Verpackungen und nachwachsender Rohstoffe gehemmt werden. Abf\u00fcller und Verpackungshersteller ben\u00f6tigen daher transparente Regeln zur Priorisierung der verpackungspolitischen Zielsetzungen als Basis ihrer Investitionsentscheidungen. Das Prinzip der Materialneutralit\u00e4t ist daf\u00fcr eine wichtige Bedingung. Zum Entgegenwirken eines \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Verpackungseinsatzes stehen im \u00dcbrigen bereits heute wirkungsvolle Instrumente zur Verf\u00fcgung. Dazu z\u00e4hlen strafbesetzte Normen zur Ahndung von sog. \u201eMogelpackungen\u201c oder Verbrauchert\u00e4uschungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><strong>2. Wiederverwendbarkeit<\/strong><br \/>Gut konzipierte Wiederverwendungssysteme k\u00f6nnen zu Ressourcen- und Materialeinsparungen beitragen. Mehrwegverpackungen m\u00fcssen jedoch recycelbar sein und zudem auch effektiv recycelt werden. Anreize oder Verpflichtungen zur Nutzung von Wiederverwendungssystemen sind nur f\u00fcr jene F\u00e4lle sinnvoll, in denen Produktsicherheit und Hygiene nicht beeintr\u00e4chtigt und gleichzeitig umweltbezogene Vorteile gegen\u00fcber anderen Verpackungsformen nachgewiesen werden. Daf\u00fcr ist eine fundierte wissenschaftliche Bewertung aus einer ganzheitlichen Lebenszyklusperspektive unter Ber\u00fccksichtigung \u00f6kologischer, sozialer und wirtschaftlicher Faktoren notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><strong>3. Recyclingf\u00e4higkeit<\/strong><br \/><em>Definition \u201cRecyclingf\u00e4higkeit\u201d<\/em><br \/>Bei der Erarbeitung einer einheitlichen europ\u00e4ischen Definition zur Recyclingf\u00e4higkeit ist auf die derzeit verf\u00fcgbaren Recyclingtechnologien, inklusive mechanisches, chemisches oder organisches Recycling, abzustellen. Dabei kann auf den deutschen \u201eMindeststandard zur Bemessung der Recyclingf\u00e4higkeit von Verpackungen\u201c zur\u00fcckgegriffen werden, der derzeit zu einer verbindlichen und einheitlichen<br \/>Bemessungsgrundlage weiterentwickelt wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><em>Vorgabe einer Mindestschwelle f\u00fcr das tats\u00e4chliche Recycling<\/em><br \/>Als Kriterium f\u00fcr die Recyclingf\u00e4higkeit einer Verpackung wird eine Schwelle f\u00fcr die \u201eRecycling Rate\u201c erwogen, d.h. ein Mindestma\u00df, zu dem die einzelnen Verpackungskomponenten EU-weit recycelt werden. Die Feststellung der tats\u00e4chlichen Recyclingleistung k\u00f6nnte dazu beitragen, ein genaues Bild des Recyclings in der EU zu ermitteln und einen systematischen Kapazit\u00e4tsausbau zu erm\u00f6glichen. Jedoch ist bereits die Ermittlung der Recyclingergebnisse \u2013 differenziert in einzelne Verpackungskomponenten \u2013 technisch hochkomplex. Zudem erschwert die heterogene Recyclinginfrastruktur in den EU-Mitgliedstaaten die Vergleichbarkeit. Vor der Einf\u00fchrung eines solchen Kriteriums \u201eRecycling Rate\u201c muss daher ein realistischer Fahrplan zur Ermittlung belastbarer Daten aus allen Mitgliedsstaaten vorliegen.<br \/><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Vorgaben f\u00fcr das Design-for-Recycling<\/em><br \/>Recyclinggerechtes Verpackungsdesign ist eine wichtige Voraussetzung f\u00fcr ein hochwertiges Recycling. Designrichtlinien f\u00fcr Verpackungen sollten daher EU-weit harmonisiert und zu einer verbindlichen Vorgabe im Rahmen der Essential Requirements werden. Sie m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft und an die sich fortentwickelnde Recyclinginfrastruktur angepasst werden. Verwiesen sei auf das Prozedere zur<br \/>Fortentwicklung des deutschen \u201eMindeststandard f\u00fcr die Bemessung der Recyclingf\u00e4higkeit von Verpackungen\u201c, in das die Vertreter der gesamten Wertsch\u00f6pfungskette Verpackung dauerhaft eingebunden sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><em>Zielwerte zur Recyclingf\u00e4higkeit<\/em><br \/>Ehrgeizige Zielangaben zur faktischen Recyclingf\u00e4higkeit einer jeden Verpackung k\u00f6nnen nur durch Materialinnovationen und hohe Investitionen in Recycling-Technologien und -Kapazit\u00e4ten erreicht<br \/>werden. F\u00fcr diese Investitionen sind verl\u00e4ssliche Rahmenbedingungen und F\u00f6rderungen notwendig.<br \/>Zielkonflikte im Spannungsfeld von Recyclingf\u00e4higkeit, Ressourcenverbrauch und Materialreduzierung m\u00fcssen bedacht und praxisgerecht geregelt werden. So darf das rechnerische Erreichen von hohen Recyclingf\u00e4higkeitswerten einer Verpackung nicht durch die \u00fcberm\u00e4\u00dfige Volumenerh\u00f6hung der recyclingf\u00e4higen Bestandteile im Verh\u00e4ltnis zu nicht-recyclingf\u00e4higen Bestandteilen erkauft werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><em>M\u00f6gliche Verbote von Verpackungsmaterialien<\/em><br \/>Komponenten, die Recyclingprozesse behindern, sollen m\u00f6glicherweise f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt werden, erwogen wird die Erarbeitung einer Negativliste f\u00fcr Verpackungsmaterialien. Falls ein solcher Weg beschritten wird, muss das die Listen erstellende technische Gremium fortlaufend neue Entwicklungen verfolgen und diese in den Listen abbilden. Dazu geh\u00f6rten etwa Fortschritte im Recycling und Innovation bei den Verpackungskomponenten. Vertreter der Wertsch\u00f6pfungskette Verpackung sind dabei dauerhaft in diese Arbeit einzubinden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><em>Fee-Modulation<\/em><br \/>Im Zentrum der Modulierung der Beteiligungsentgelte von EPR-Systemen m\u00fcssen verbindliche Leitlinien f\u00fcr das Design-for-Recycling bei Verpackungen stehen. Auf dieser Basis kann die Verbesserung der Recyclingf\u00e4higkeit und ggf. auch der Rezyklatanteil einer Verpackung \u00fcber \u00f6konomische Instrumente, d.h. \u00fcber die Berechnung eines Entgelt-Bonus bzw. Malus, angereizt werden. Daf\u00fcr notwendig ist ein europaweit einheitlicher, transparenter Rahmen von Berechnungskriterien bzw. vorgegebene Zuschl\u00e4ge, der eine Fee-Modulation auch in Wettbewerbssystemen erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><strong>4. Kunststoff-Rezyklat-Einsatz<\/strong><br \/><em>Definition zu Rezyklaten<\/em><br \/>Die Definition von Rezyklaten sollte auf Sekund\u00e4rrohstoffe abstellen, die aus dem Recycling von Abf\u00e4llen gewonnen werden. Nur Abf\u00e4lle nach Gebrauch (post-consumer waste) sollten zul\u00e4ssig sein.<br \/>Nicht enthalten ist \u201edie Wiederverwendung von Materialien aus Nachbearbeitung, Nachschliff oder Schrott, die im Verlauf eines technischen Verfahrens entstehen und im selben Prozess wiederverwen-<br \/>det werden k\u00f6nnen.\u201c Die Herkunft des Materials muss daf\u00fcr nachvollziehbar sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><em>Ziele zum Kunststoff-Rezyklateinsatz<\/em><br \/>Konkrete Vorgaben zu Rezyklatanteilen sind nur im Rahmen einer produktspezifischen Regulierung zielf\u00fchrend. Ans\u00e4tze f\u00fcr entsprechende Verpflichtungen m\u00fcssen zuvor in einem Impact Assessment der Verpackungsrichtlinie (PPWD) eingehend analysiert werden. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass Rezyklatm\u00e4rkte f\u00fcr verschiedene Materialien und Produktgruppen kaum miteinander vergleichbar sind und sich die Verf\u00fcgbarkeit von qualitativ hochwertigen Rezyklaten stark unterscheidet.<br \/>Vor Festlegung von Verpflichtungen zum Rezyklateinsatz sollten zun\u00e4chst marktbasierte Ma\u00dfnahmen gepr\u00fcft werden. Hier kommen eine Harmonisierung der Anforderungen der Erweiterten Herstellerver-<br \/>antwortung (EPR), steuerliche Anreize oder CO 2-Gutschriften f\u00fcr den Einsatz von Rezyklaten in Betracht. Um Produktqualit\u00e4t und Verbraucherschutz zu garantieren, sollte zudem ein System der R\u00fcck-<br \/>verfolgbarkeit f\u00fcr Kunststoff-Rezyklate eingef\u00fchrt werden.<br \/>Notwendig ist eine bessere Abstimmung mit den Vorgaben aus der Verordnung zu Kunststoffrecyclingmateralien im Kontakt mit Lebensmitteln. Eine novellierte Fassung soll in K\u00fcrze die bisherigen Verordnung Nr. 282\/2008 abl\u00f6sen. Im Entwurf (Stand Dez. 2021) werden Kunststoff-Rezyklate generell als potenziell gesundheitsgef\u00e4hrdende Materialien eingeordnet. Diese Sichtweise hemmt das Ziel von mehr Kreislaufwirtschaft erheblich. Das Beispiel von recyceltem PET (rPET), das aus dem heutigen Getr\u00e4nkepfandsystem entstammt und seit vielen Jahren nachweislich ohne Gesundheitsgef\u00e4hrdung in Getr\u00e4nkeflaschen eingesetzt wird, zeigt, dass ein solche Generalisierung nicht \u00fcberzeugend ist. Der Ansatz zur Zulassung moderner Recyclingmethoden im Verordnungsentwurf muss insgesamt deutlich pragmatischer gestaltet werden und darauf ausgerichtet sein, deutlich mehr Kunststoff-Rezyklate-Einsatz in Lebensmittelkontaktmaterialien zu erm\u00f6glichen. Daf\u00fcr sind auch Materialquellen wie die Verpackungssammlung in Haushalten zu erschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em><br \/>Kennzeichnung<\/em><br \/>Die Kennzeichnung von Verpackungen als \u201erecyclingf\u00e4hig\u201c oder \u201ewiederverwendbar\u201c sollte europaweit einheitlich erfolgen. Ein Label zur Recyclingf\u00e4higkeit muss sich dabei auf verbindliche Design-for-<br \/>Recycling-Leitlinien beziehen, f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar sein und k\u00f6nnten durch Prozentangaben pr\u00e4zisiert werden.<br \/>Auch mit Blick auf Hinweise zum richtigen Getrenntsammeln von Verpackungen in Haushalten ist ebenfalls eine europaweit einheitliche Systematik anzustreben. Binnenmarkthemmnisse durch Alleing\u00e4nge einzelner Mitgliedsstaaten m\u00fcssen \u00fcberwunden werden und Klarheit f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Europa bei der richtigen Trennung von Abf\u00e4llen geschaffen werden. Herstellern sollte es m\u00f6glich sein, mit einer einzigen Verpackung den gesamten europ\u00e4ischen Markt zu bedienen und unverkaufte Best\u00e4nde zu vermeiden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Die komplette Stellungnahme steht Ihnen <a href=\"https:\/\/www.agvu.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/AGVU-Positionen-zur-Ueberarbeitung-der-europaeischen-Verpackungs-und-Verpackungsabfallrichtlinie-PPWD_25.02.2022.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><span class=\"has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color\">hier zum Download<\/span><\/a> zur Verf\u00fcgung. <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die AGVU adressiert die Bereichen Verpackungsvermeidung, Wiederverwendung, Recyclingf\u00e4higkeit und Kunststoff-Rezyklateinsatz. 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