Die EU-Kommission hat einen „Circular Economy Act“ angekündigt. Dazu formuliert die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Erweiterten Herstellerverantwortung.
Hintergrund:
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ist seit vielen Jahren ein etabliertes Instrument der Kreislaufführung von Verpackungen in der EU. Sie verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer, die Organisation und Finanzierung der Entsorgung und Verwertung von Verpackungen zu übernehmen. Dies schafft Anreize für eine ressourcenschonende und recyclinggerechte Produktgestaltung.
Das Konzept EPR hat sich inzwischen zu einem zentralen Instrument der europäischen Kreislaufwirtschaft entwickelt und findet in einer Reihe von Produktgruppen Anwendung. Mit dem von der EU-Kommission angekündigten „Circular Economy Act“ soll dieser Ansatz weiter gestärkt werden. Die AVU begrüßt diesen Schritt: Ein klarer und verlässlicher europäischer Rahmen kann Bürokratiekosten für Unternehmen senken und den Ausbau der Kreislaufwirtschaft fördern.
Empfehlungen:
• Der „Circular Economy Act“ bietet die Gelegenheit, bestehende Regelungen zu vereinfachen und eine effizientere Erfüllung von EPR-Pflichten über verschiedene Mitgliedstaaten und Produktgruppen hinweg zu ermöglichen. Für Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, führen unterschiedliche EPR-Anforderungen zu unnötigem Verwaltungsaufwand. Einheitliche Datendefinitionen und Registrierungsnummern können diesen reduzieren und zugleich den Vollzug sowie den fairen Wettbewerb stärken.
• Sowohl wettbewerblich organisierte EPR-Systeme als auch monopolistisch organisierte und regulierte Systeme erreichen bereits heute hohe Recyclingquoten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Die Erfahrungen in den Mitgliedstaaten zeigen, dass unterschiedliche Modelle erfolgreich funktionieren können. Eine Harmonisierung sollte daher gemeinsame Rahmenbedingungen schaffen, ohne bestehende effiziente Systeme zu beeinträchtigen.
• Transparenzanforderungen sollten die unterschiedlichen Ausgestaltungen der EPR-Systeme berücksichtigen. In nicht-wettbewerblichen Systemen können angemessene Transparenzvorgaben dazu beitragen, Effizienz sicherzustellen und die Verwendung der Gebühren nachvollziehbar zu machen. In Wettbewerbssystemen wie in Deutschland stehen die Dualen Systeme hingegen in direkter wirtschaftlicher Konkurrenz zueinander. Dieser Wettbewerb schafft Anreize für effiziente Strukturen und kostengünstige Lösungen für die verpflichteten Unternehmen. Vorgaben zur Offenlegung von Preis- und Kosteninformationen würden hier in Konflikt mit dem Wettbewerbsrecht geraten. Transparenzvorgaben sollten daher abgestuft greifen und sich an der jeweiligen Ausgestaltung des EPR-Systems orientieren.



