Berlin, 12. Juni 2026
Es wurde spät: Am gestrigen Abend um 22:41 Uhr hat der Deutsche Bundestag das neue Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz beschlossen und passt nationale Regelungen damit an die EU-Verpackungsverordnung PPWR an.
Die Abgeordneten beließen es aber nicht beim Regierungsentwurf: Es wurden auch neue Regelungen aufgenommen, die finanzielle Anreize für das Design-for-Recycling und für den Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten in neuen Verpackungen ermöglichen. Mit einer zügigen Entwicklung ist die Bundesregierung nun beauftragt worden.
Das Signal des Parlaments ist deutlich ausgefallen und eröffnet die Chance, dringend benötigte Investitionen in das Kunststoffrecycling anzustoßen. „Ab 2030 gelten europaweit verbindliche Vorgaben für den Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen. Bisher war Neukunststoff jedoch häufig preiswerter. Das Gesetz stellt die Weichen für dynamische Kunststoff-Rezyklatmärkte und bereitet die deutsche Verpackungswirtschaft auf den Übergang zu den EU-Regeln vor“, erklärt Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der AVU.
Für die AVU kommt es nun auf die Ausgestaltung des Anreiz-Mechanismus an, der per Rechtsverordnung kurzfristig eingeführt werden soll. Klar ist, dass die Lizenzgebühren, mit denen Hersteller Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Verpackungen finanzieren, um neue Bausteine ergänzt werden sollen. „Die neuen finanziellen Anreize müssen zielgenau und bürokratiearm sein, um kreislauffähige Verpackung und solche mit Kunststoff-Rezyklatanteilen wirksam besser zu stellen“, so Klepper. „Noch ist unklar, wofür das Geld aus den Aufschlägen für Verpackungen, die die Anforderungen nicht erfüllen, verwendet werden soll. Oberste Priorität muss die Lenkungswirkung für mehr Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft haben. Die Verpackungs- und Kreislaufindustrie wird dazu Vorschläge machen“.



