Entschließungsantrag der Länder zum Wertstoffgesetz – konzeptionslos und oberflächlich
Der „Entschließungsantrag zum Wertstoffgesetz“ reduziert die Hersteller auf reine Zahler ohne jede Gestaltungsmöglichkeit und Kontrolle.

Die AVU steht für die Kreislaufführung von Verpackungen zum Zweck des Ressourcen- und Klimaschutzes
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