Die AGVU begrüßt ausdrücklich, dass nun auch der Bundesrat den Weg zum Verpackungsgesetz freigemacht hat. Das Gesetz wurde durch den Bundestag bereits Ende März beschlossen und wird im Januar 2019 in Kraft treten.
Das Verpackungsgesetz ist ein Meilenstein für mehr Transparenz und Stabilität der haushaltsnahen Wertstoffrücknahme und für mehr klimaschonendes Wertstoff-Recycling. Der AGVU-Vorsitzende Dr. Carl Dominik Klepper unterstreicht: „Das Verpackungsgesetz bringt deutlich höhere Recyclinganforderungen und stärkt die Kreislaufwirtschaft. Mit der Verabschiedung hat die Wirtschaft nun endlich Investitionssicherheit. Sortier- und Recyclingtechniken werden einen Innovationssprung machen.“
Damit endet ein jahrelanger Marathon eines Gesetzentwurfes, der ursprünglich auch die einheitliche Wertstofftonne bringen sollte. Die Einbeziehung von Haushaltswaren aus Kunststoff und Metall in die Produzentenverantwortung war jedoch im Tauziehen von Kommunen und Privatwirtschaft zu Fragen der Organisationshoheit auf der Strecke geblieben. Zu Getränkeverpackungen wurde wieder eine Mehrweg-Quote ins Gesetz aufgenommen. Wie die Regelungen hierzu angenommen werden, bleibt abzuwarten.
Im Gesetzgebungsprozess hatte sich die AGVU stark für ein Festhalten an der Produzentenverantwortung und dem Wettbewerbsprinzip in der Kreislaufwirtschaft engagiert und begrüßt den Ausbau dieser Systematik. Mit der Bestätigung der Produzentenverantwortung stellt das Verpackungsgesetz auch einen Bezug zum europäischen Kreislaufwirtschaftspaket her, das sich derzeit in der politischen Abstimmung befindet: Auch europaweit soll zukünftig der In-Verkehr-Bringer von Verpackungen dafür Sorge tragen, dass die Wertstoffe nach Gebrauch einem hochwertigen Recycling zugeführt werden.
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