Ökobilanzen dienen dazu, die Umweltauswirkungen von Produkten im Verlauf ihres Lebenszyklus genau zu analysieren – von der Rohstoffgewinnung über Produktion, Nutzung bis hin zu Entsorgung und Recycling. Mit Blick auf die Getränkeverpackungen wurde 2003 das Einwegpfand eingeführt und – damit einhergehend – auch die Unterscheidung in „ökologisch vorteilhaft“ oder „nicht ökologisch vorteilhaft“. Grundlage waren damals Ökobilanzen des Umweltbundesamtes (UBA). Seitdem hat sich der Getränkemarkt auf Produzenten- und Konsumentenseite sowie auch bei den Distributionsstrukturen, Umlaufzahlen und Verwertungsquoten stark verändert.
Um eine Nachverfolgbarkeit der Veränderungen im Bereich der Getränkeverpackungen zu ermöglichen und um eine Vergleichbarkeit der entsprechenden Ökobilanzen für Getränkeverpackungen zu erreichen, hat das UBA zwischenzeitlich eine Untersuchung vorangetrieben, die 2016 mit dem Bericht „Prüfung und Aktualisierung der Ökobilanzen für Getränkeverpackungen“ abschloss. Dieser Bericht beinhaltet Mindestanforderungen und Qualitätskriterien für eine standardisierte und transparente Vorgehensweise bei der Erstellung von Ökobilanzen.
Im Kontext der sich verändernden Strukturen im Getränkemarkt haben sich zwischenzeitlich auch freiwillige Initiativen entwickelt. Das Engagement von Handel und Industrie zur freiwilligen Kennzeichnung von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen ist dafür ein Beispiel.
Die AGVU verfolgt und bearbeitet das Thema Ökobilanzen bei Getränkeverpackungen in einem eigenen Arbeitskreis.