1. Abfallvermeidung nicht gegen Produktschutz ausspielen
Verpackungsreduktion darf den Produktschutz nicht gefährden, denn Verpackungen können dazu beitragen, Produktabfälle zu vermeiden. Starre Vorgaben, etwa zu einem maximal zulässigen Verhältnis von Produkt zu Verpackung, sind kontraproduktiv. Unternehmen setzen schon heute vermehrt auf geringeren Materialeinsatz und verbesserte Verpackungsgeometrie. Zudem geben Anreize wie die ökologische Gestaltung der Lizenzentgelte und in Stufen ansteigende, anspruchsvolle Recyclingzielwerte schon jetzt einen klaren Entwicklungspfad vor.
2. Kunststoff-Recyclingmaterial stärker einsetzen
Je öfter Materialien im Kreislauf geführt werden, desto größer der Beitrag zur Ressourcenschonung. Bei Glas und Metallen ist bereits eine unbegrenzte Kreislaufführung möglich. Dank moderner Recyclingtechnologien kann auch Recyclingkunststoff wieder in hochwertige Anwendungen fließen. Der Einsatz dieser Rezyklate muss aktiv gefördert werden, um ihn unabhängig vom Preis der Kunststoff-Neuware (und damit dem Ölpreis) zu machen. Zu erwägen wären u.a. Mindesteinsatzquoten für Recyclingmaterial in Produkten oder direkt auf Erzeugerebene, um eine Stimulation der entsprechenden Rezyklatmärkte zu bewirken. Neue Regelungen müssen so weit wie möglich auf Marktmechanismen setzen und europäisch abgestimmt sein.
3. Die Nachfragekraft des Staates nutzen
Die Öffentliche Beschaffung muss zum Einsatz von Recyclingmaterial verpflichtet werden – und die an die Märkte gerichteten Anforderungen selbst konsequent umsetzen. Davon kann eine starke Stimulierung der Rezyklatmärkte ausgehen.
4. Produktverbote sind keine Lösung
Verbote stellen tiefe Eingriffe in den Markt und in die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Umweltpolitische Ziele, wie z.B. eine höhere Recyclingfähigkeit oder der Einsatz von Recyclingmaterial und nachwachsenden Rohstoffen, können über spezifische Instrumente wie z.B. ökonomische Anreize wie die ökologische Gestaltung der Lizenzentgelte erreicht werden. Weniger nachhaltige Verpackungslösungen werden damit Schritt für Schritt zurückgedrängt.
5. Littering effektiv eindämmen
Das achtlose Fortwerfen von Abfällen (“Littering“) verhindert die Kreislaufführung wertvoller Rohstoffe. Das Umweltbewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher muss weiterentwickelt, und das bestehende Ordnungsrecht muss durchgesetzt werden. Eine Kostenbeteiligungspflicht der Hersteller für das Aufräumen von Parks, Straßen oder Stränden verbessert die Verschmutzungssituation nicht. Es ist zudem rechtlich zweifelhaft, ob Hersteller für das Fehlverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten haftbar gemacht werden dürfen.
6. Standardisierte Verbraucherinformationen zum Recycling in ganz Europa
Recyclinglabels auf der Verpackung sollen es Verbraucherinnen und Verbraucher erlauben, nachhaltige Verpackungen zu identifizieren und Hinweise zur Verpackungsentsorgung zu finden. Ein Wirrwarr von Labels muss durch einen europaweit einheitlichen Ansatz vermieden werden.
7. Recyclingfähigkeit von Verpackungen maximieren
Ehrgeizige Ziele für die Recyclingfähigkeit jeder Verpackung – festgeschrieben durch europaweit gültige Regelungen auf Basis von materialspezifischen Design for Recycling Guidelines– sind sinnvoll. Ein Stufenplan sollte Planungssicherheit für die Wirtschaft sicherstellen. Die Vorgaben müssen so gestaltet sein, dass Zielkonflikte, etwa mit Rezyklateinsatz oder mit Materialminimierung, vermieden werden.
8. Chemisches Recycling mitdenken
Chemisches Recycling muss entsprechend des Grundsatzes der Technologieoffenheit neben der Weiterentwicklung des mechanischen Recyclings im EU-Regulierungsansatz mitgedacht werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Verfahren eine CO2-Bilanz aufweisen, die mit werkstofflichem Recycling vergleichbar ist. In den Vergleich sind die Aufwände zur Erreichung von Recyclingmaterial in unterschiedlichen Qualitätsstufen, ggf. bis hin zur Lebensmittelkontaktfähigkeit, mit einzubeziehen.
9. Erfolgsbilanz der Entsorgungs- und Recyclingbranche weiterführen
Die in großen Teilen mittelständisch geprägte Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft in Deutschland sichert viele tausend Arbeitsplätze, ist durch technische Innovationen in vielen Bereichen weltweit führend und trägt signifikant zur Dekarbonisierung und Erhöhung der Rohstoffunabhängigkeit der deutschen Wirtschaft bei. Die hohe Wettbewerbsfähigkeit der Branche braucht weiterhin stabile, marktorientierte Rahmenbedingungen.
10. Der Wettbewerb hat sich bewährt
Die Struktur der im Wettbewerb stehenden dualen Systeme zur Organisation der Verpackungsrücknahme hat sich bewährt: die Prozesse laufen effizient und die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger ist gering. Wettbewerbsstrukturen müssen grundsätzlich Vorrang vor staatlichen oder kommunalen Lösungen haben. Dies gilt insbesondere, um ökologische Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.
11. Eine Plastiksteuer kann unerwünschte Effekte haben
Eine allgemeine und undifferenzierte Besteuerung von Kunststoffprodukten darf nicht erfolgen. Eine solche Maßnahme würde das Material Kunststoff einseitig belasten und die positiven Effekte der Rezyklatnutzung negieren, ohne sicherzustellen, dass die Nutzung anderer Materialien einen tatsächlichen Umweltvorteil darstellt. Eine pauschale Kunststoffsteuer würde zudem bestehenden Instrumenten, wie etwa der ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte, zuwiderlaufen.