Das umweltpolitische Ziel der Bundesregierung, den Einsatz von Rezyklaten erheblich zu steigern und Rohstoffkreisläufe zu schließen, wird von der AGVU vollumfänglich unterstützt. Die Erreichung dieses Ziels trägt wesentlich zur Schonung natürlicher Ressourcen und zur Einsparung von CO2-Emissionen bei. Der Einsatz von Rezyklaten sollte daher als kreislaufwirtschaftliches Ziel im jeweiligen § 1 des Bundesklimaschutz-, Verpackungs- und Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausdrücklich genannt werden.
Ehrgeizige Recyclingziele im Verpackungsgesetz und in der europäischen Verpackungsrichtlinie werden das Angebot von Sekundärrohstoffen auf dem Markt deutlich befördern. Damit wird es jetzt auch notwendig, die Qualität der Rezyklate auf der Angebotsseite zu verbessern und Anreize für eine Verstärkung der Nachfrage, d.h. für den tatsächlichen Einsatz von Rezyklaten, zu setzen. Insbesondere im Kunststoffbereich bestehen hier Herausforderungen. Es bieten sich folgende Instrumente und Maßnahmen an:
- Design for Recycling
- Verbesserung der Sammelqualität durch Verbraucheraufklärung
- Investitionen in eine hochwertige Aufbereitung
- Finanzielle Anreize über eine CO2-Bepreisung von fossilen Primärrohstoffen
- Öffentliche Beschaffung
- Finanzielle Anreize über eine CO2-Bepreisung von fossilen Primärrohstoffen
- Abbau rechtlicher Hemmnisse
- Mindesteinsatzquoten für Rezyklate
- Kennzeichnung von eingesetzten Rezyklaten
Das vollständige Dokument mit Ausführung der jeweiligen Maßnahmen-Optionen steht hier zum Download zur Verfügung.