Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Europa erneuert den Rahmen für umweltfreundliche Verpackungen

AGVU fordert bessere Verzahnung bei Vorgaben für Recyclingmaterialeinsatz und warnt vor Verboten

Berlin, 23.02.2023

Als die EU-Kommission im Frühjahr 2022 das „Ende der Wegwerfgesellschaft“ ankündigte, löste sie Debatten über den richtigen Weg zu diesem Ziel aus. Mit dem Vorschlag für eine europäische Verpackungsverordnung geht sie nun den nächsten Schritt zu einer neuen, europäischen Rahmenordnung für umweltfreundlichere Produkte und geschlossene Kreisläufe.

Die AGVU befürwortet den Vorstoß, der die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern, den Verpackungsverbrauch dämpfen und die Verwendung von recycelten Materialien erhöhen soll. „Ambitionierte und europaweit einheitliche Anforderungen für nachhaltigere Verpackungen tragen zum Klimaschutz bei und beenden das oft ineffektive Nebeneinander nationaler Regelungen“ erklärt der AGVU-Vorsitzende Dr. Carl Dominik Klepper.

Bei einigen Maßnahmen besteht jedoch Nachbesserungsbedarf, um ökologische Vorteile tatsächlich zu erreichen. So stehen dem Plan, auch Hersteller von Lebensmittelverpackungen zum Einsatz recycelten Kunststoffs zu verpflichten, beispielsweise fehlende rechtliche Zulassungen entgegen. „Den zweiten Schritt vor dem ersten machen zu wollen, geht schief. Solange der Einsatz recycelten Kunststoffs für Lebensmittel- oder Körperpflegeprodukte nicht offiziell zugelassen ist, bleiben die Vorschriften zum Rezyklatgehalt Luftnummern“ erklärt der AGVU-Vorsitzende Dr. Carl Dominik Klepper.

Dass die EU-Kommission erneut auf Verbote setzt, geht nach Überzeugung der AGVU in die falsche Richtung. „Wenn durch das geplante Verbot nicht-kompostierbarer Kaffeekapseln nun plötzlich 140 Millionen Kaffeemaschinen unbrauchbar werden, ist der Umwelt nicht gedient“, stellt Klepper klar. Aus dem geplanten Verbot für kleine Portionspackungen, etwa für Saucen oder Marmelade, könnte wiederum mehr Lebensmittelverschwendung entstehen – denn die Gastronomie nutzt solche Kleinstpackungen vor allem aus hygienischen Gründen. Die Verhältnismäßigkeit von Verboten ist deutlich in Frage zu stellen, denn häufig werden umweltpolitische Ziele mit weniger eingriffsintensiven Instrumenten weitaus effektiver erreicht.

Viele neue Vorgaben zur Gestaltung von Verpackungen sollen erst in sogenannten Delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Inwiefern Industrie, Handel und Verbraucherorganisationen bei der Erarbeitung dieser voraussichtlich komplexen Vorschriften eingebunden werden sollen, ist unklar. „Die AGVU fordert eine strukturierte und transparente Einbindung derer, die von den Vorschriften betroffen sind und sie umsetzen müssen. Unbeabsichtigte Effekte und überkomplexe Vorgaben werden so von Anfang vermieden“, betont Klepper. Aufgrund des raschen technologischen Fortschritts in der Verpackungs- und Recyclingbranche ist sicherzustellen, dass Vorgaben nicht statisch sind, sondern regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Die vollständige Positionierung der AGVU steht hier zur Verfügung.

Zurzeit erarbeiten das europäische Parlament und der europäische Rat – die Vertretung der EU-Mitgliedstaaten – ihre jeweilige Position zum Vorschlag der EU-Kommission. Der Beginn von Verhandlungen zwischen den beiden Institutionen wird für Ende 2023 erwartet.

Die Pressemitteilung können Sie unter folgendem Link downloaden:

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