Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Verpflichtende Kunststoff-Rezyklat-Einsatzquoten im Rahmen der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie PPWD

Im Zuge der Überarbeitung der europäischen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle PPWD (94/62/EG) unterstützt die AGVU Vorschläge für konkrete Rezyklat-Einsatzquoten bei Kunststoffverpackungen. Diese stellen einen sinnvollen Ansatz dar, um Kunststoffe in Verpackungen im großen Umfang mehrfach zu nutzen und einen Beitrag zur Ressourcenschonung zu leisten. Im Einzelnen gelten folgende Empfehlungen:

  • Die Definition von Rezyklaten muss auf Sekundärrohstoffe abstellen, die aus dem Recycling von Abfällen gewonnen werden. Nur Abfälle nach Gebrauch (Post-Consumer-Waste) sollten zulässig sein. Die Herkunft des Materials muss dafür nachvollzogen werden.
  • Verpflichtende Rezyklateinsatzquoten für Verpackungen und Produkte aus Kunststoff sind sinnvoll, wenn das Recyclingmaterial in der notwendigen Qualität, z.B. für einen Einsatz in Anwendungen mit Lebensmittelkontakt, sicher verfügbar ist. Um dies sicherzustellen, muss das im Entwurf der Europäischen Verpackungsrichtlinie PPWD verankerte Ziel von 55 % physischem Recyclingoutput, bezogen auf die Marktmenge von Kunststoffverpackungen, tatsächlich erreicht werden. Mit Blick auf die sehr heterogene und in Teilen noch zu wenig leistungsfähige Recyclinginfrastruktur in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten muss zunächst die Investitionsförderung in diesem Bereich im Vordergrund stehen.
  • Ein wirklicher Beitrag zum Schließen von Rohstoffkreisläufen bei Kunststoffverpackungen wird erzielt, wenn die Einsatzquoten für Rezyklate in Bezug zu den tatsächlichen Recycling-Outputmengen stehen. Sogenannte „Post-Industrial-Materialien“, also Materialien, die nie in Gebrauch waren, müssen in der Rezyklatdefinition ausgeschlossen werden. Diese Materialien fallen im ursprünglichen Produktionsprozess an und sollten als Primärmaterial in diesem wieder eingesetzt werden. Ein System der Rückverfolgbarkeit für Kunststoff-Rezyklate sollte eingeführt werden, um Herkunft, Produktqualität und Verbraucherschutz zu garantieren.
  • Einsatzquoten, die sich auf Rezyklate aus Post-Consumer-Materialien beziehen, müssen geringer ausfallen als von Eunomia vorgeschlagen. Selbst wenn in der Europäischen Union eine tatsächliche Outputmenge von 55 % der auf den Markt gebrachten Kunststoffverpackungen erreicht würde, reichten diese Mengen nicht aus, um die genannten Mindesteinsatzvorgaben von mindestens 25 % für kontaktsensitive bzw. 35 % nicht-kontaktsensitive Verpackungen und Produkte bis 2030 zu erreichen. Die Vorgaben für Rezyklat-Einsatzquoten müssen auf realistischen Prognosen für erreichbare Mengen an Recyclingmaterialen aus dem Post-Consumer-Bereich beruhen. Die Annahme, dass Rezyklate für den Einsatz in kontaktsensitiven Verpackungen bereits in wenigen Jahren im großen Umfang aus chemischem Recycling stammen werden, ist nicht realistisch. Die vorgeschlagenen Rezyklat-Einsatzquoten für nicht kontaktsensitive Verpackungsarten sollten zudem weiter differenziert werden. Die Quotenvorgaben müssen auch deshalb erreicht sein, um einem Ausweichen in schlecht recycelbare Verbunde im Verpackungsbereich entgegenzuwirken.
  • Zur Förderung des Kunststoff-Rezyklateinsatzes eignen sich weitere Bereiche, etwa eine Harmonisierung der Anforderungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für besseres Design-for-Recycling. Recyclinggerechtes Verpackungsdesign, etwa der Einsatz von Monomaterialien und abwaschbaren Farben, ist eine wichtige Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling. Designrichtlinien für Verpackungen sollten daher EU-weit harmonisiert und zu verbindlichen Vorgaben im Rahmen der ökologischen Modulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen werden. Die Vorgaben sind regelmäßig zu überprüfen und an die sich fortentwickelnde Recyclinginfrastruktur anzupassen.

Die Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung.

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