Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Wirtschaft muss Stadtreinigung mitfinanzieren

Meinungsartikel (Lebensmittel Zeitung Ausgabe 17 / 2023) von Dr. Carl Dominik Klepper zum sog. Einwegkunststoff-Fonds.

Das Einwegkunststoff-Fondgesetz tritt 2024 in Kraft. Hersteller bestimmter kunststoffhaltiger Einwegprodukte, wie etwa Getränkebecher und To-go-Lebensmittelbehälter, werden damit verpflichtet, in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzuzahlen. Mit den Mitteln wird die Straßenreinigung für Produkte, die Bürgerinnen und Bürger achtlos weggeworfen haben, statt öffentliche Abfallbehälter zu nutzen, finanziert werden. Das jährliche Fondsvolumen von zunächst 434 Mio. Euro kann künftig noch weiter steigen, denn Kommunen und Umweltverbände fordern bereits eine Ausweitung auf Verpackungen ohne Kunststoffgehalt. Ein Anreiz zur Vermeidung von Littering entsteht nicht.

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