Die Trilogverhandlungen zur europäischen Verpackungsverordnung haben begonnen. Als Verband der deutschen Wertschöpfungskette Verpackung unterstützt die AVU die zeitnahe Verabschiedung der geplanten EU-weiten Vorgaben für nachhaltige Verpackungen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass einzelne Vorschläge sowohl negative Effekte für die Verpackungs- und Kreislaufwirtschaft als auch negative Umweltauswirkungen hätten. Die AVU empfiehlt daher einige in der Stellungnahme aufgelisteten Anpassungen.
Art. 7: Rezyklateinsatz
Die vorgesehenen Rezyklateinsatzquoten sind grundsätzlich zu begrüßen, für kontaktsensitive Kunststoffverpackungen aus Nicht-PET unter den aktuellen regulatorischen Bedingungen jedoch zu hoch angesetzt. Bisher sind keine mechanischen Recyclingprozesse zugelassen, die Kunststoffrezyklate in großem Umfang für den Lebensmittelkontakt erzeugen können, und die Entwicklung des chemischen Recyclings ist aufgrund unsicherer Rahmenbedingungen für Investitionen schwer abzusehen. Die Verpackungsverordnung muss daher ein stärkeres Augenmerk auf die Verfügbarkeit von Rezyklaten – insbesondere bei Lebensmittelkontakt – legen. Hierzu sollte die künftige Rolle des chemischen Recyclings klarer definiert werden – auch hinsichtlich der der möglichen Anwendung eines Massebilanzansatzes.
Art. 22: Verpackungsverbote
Es liegt keine belastbare Abschätzung der Umweltauswirkungen der geplanten Verpackungsverbote vor. Damit fehlt die notwendige Rechtfertigung für einen derart intensiven Eingriff, der zudem auch die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher einschränkt. Vor diesem Hintergrund ist eine Orientierung an der Position des Europaparlaments geboten, die eine deutliche Reduzierung der Verbotsliste vorsieht.
Art. 40 3b) (neu, EP-Position): Herstellerverantwortung für Reinigungskosten
Die Forderung des Europaparlaments nach einer Ausweitung der Herstellerverantwortung auf die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum für alle Verpackungen geht am Problem vorbei. Verursacher von Littering sind Einzelpersonen, nicht die Verpackungshersteller. Eine derartige inhaltliche Ausweitung der Herstellerverantwortung kann nicht auf das Verursacherprinzip gestützt werden und würde lediglich zu einer Weitergabe der Kosten an alle Verbraucherinnen und Verbraucher führen, ohne Umweltverschmutzung zu verringern. Der regulative Rahmen sollte stattdessen auf die Vermittlung eines höheren Umweltbewusstseins und entsprechender Verhaltensmaßstäbe hinwirken.
Art. 26: Transport- und Getränkeverpackungen
Sowohl Mehrweg- als auch Einwegsysteme haben ihre Berechtigung und sind nach den Umständen sowie den zu erreichenden Umweltzielen zu bewerten Die Wahl zwischen Einweg und Mehrweg sollte grundsätzlich auf Basis geeigneter ökologischer Bewertungen, beispielsweise LCA (Life Cycle Assessment) oder PEF (Product Environmental Footprint), getroffen werden. So sieht die Abfallrahmenrichtlinie (Art. 4) bereits vor, dass Abweichungen von der Abfallhierarchie durch Lebenszyklusdenken gerechtfertigt sein können. Dies sollte entsprechend auch in der PPWR gelten.
Die PPWR muss den Pfad für die Entwicklung einer geeigneten Methodik vorgeben und mit bestehenden Normen konsistent sein.
Der Vorschlag für Mehrwegziele von bis zu 100% im Bereich Transportverpackungen ist für die deutsche Verpackungs- und Kreislaufwirtschaft nicht nachvollziehbar. Transportverpackungen werden bereits heute zu sehr hohen Anteilen als wertvoller Rohstoff genutzt und recycelt. Dieser effizient funktionierende Materialkreislauf darf nicht zur Disposition gestellt werden. Zudem würde die Einführung der geplanten Mehrwegziele die Produktion einer enormen Menge wiederverwendbarer Behälter erfordern. Zusammen mit den unvermeidlichen Leertransporten der Mehrwegbehälter würde dies zu hohen und unnötigen CO2-Emissionen führen. Die Mehrwegziele für Transportverpackungen sollten daher signifikant gesenkt werden.
Im Namen der deutschen Wertschöpfungskette Verpackung bitten wir Sie um die aktive Unterstützung dieser Punkte während der interinstitutionellen Verhandlungen.
Eine PDF des Positionspapiers finden Sie hier.