Eine nationale Plastiksteuer ist der falsche Weg
Die von der Bundesregierung zum Stopfen von Haushaltslöchern geplante nationale Plastiksteuer ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände finanzpolitisch, wirtschaftspolitisch und ökologisch der falsche Weg: Sie erzeugt neue Belastungen und Bürokratie und erfordert einen unverhältnismäßigen Vollzugsaufwand beim Zoll.
Im Einzelnen sprechen folgende Argumente gegen die Einführung einer Plastiksteuer:
Umlage auf Unternehmen nicht geboten
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit der Plastiksteuer Einnahmen in Höhe des deutschen Beitrags zum EU-Eigenmittel auf der Berechnungsgrundlage nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle zu erzielen. Dieser Beitrag beträgt 0,80 Euro je Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle, d.h. für Deutschland rund 1,26 Milliarden Euro jährlich. Dieses EU-Eigenmittel stellt seit 2021 einen zusätzlichen Baustein des jeweiligen nationalen Beitrags zum EU-Haushalt dar. Da der gesamte nationale Beitrag grundsätzlich aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wird, lässt sich eine gesonderte Belastung von Unternehmen und Konsumenten zur Finanzierung dieses Bausteins nicht ableiten.
Verpackungen schon heute mehrfach belastet
Verpackungen sind bereits heute vielfältig finanziell belastet: So werden jährlich Lizenzentgelte i.H.v. rund 1,4 Milliarden Euro an die dualen Systeme abgeführt. Hinzu kommen Abgaben zum Einwegkunststofffonds von etwa 260 Millionen Euro sowie mancherorts kommunale Verpackungssteuern. Mit dem deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz und der europäischen Verpackungsverordnung PPWR werden zudem Anforderungen an eine Ökomodulierung der Entgelte hinzukommen, die sich an der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und am Rezyklatanteil orientieren sollen.
Mehrkosten für Haushalte
Die Plastiksteuer würde zu einer weiteren finanziellen Belastung führen, denn Verbrauchsteuern sind Abgaben, die definitionsgemäß den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten.[1] Eine Plastiksteuer würde also höhere Preise für verpackte Waren nach sich ziehen; besonders betroffen wären Produkte, bei denen Kunststoffverpackungen aus Gründen des Produktschutzes, der Hygiene oder der Haltbarkeit erforderlich sind. Haushalte mit niedrigen Einkommen würden überproportional belastet, obwohl gerade diese von der Bundesregierung entlastet werden sollten.
Bürokratie ohne Verhältnis / Vollzug ohne Chance
Der Verwaltungs- und Vollzugsaufwand einer Plastiksteuer wäre immens:
Auf Seite der Unternehmen macht eine Verbrauchsteuer die Registrierung von Produktionsstätten und Warenlagern als „Steuerlager“ beim Hauptzollamt nötig. Bestandsaufzeichnungen zu Herstellung, Lagerung, Entnahmen und Verlusten, die Ermittlung der Steuerschuld und monatliche Meldungen und Zahlungen würden verpflichtend sein. Das Umweltbundesamt geht dabei von rund 1,2 Millionen Unternehmen in Deutschland aus, die Verpackungen in Verkehr bringen. Nur unwesentlich geringer sei die Zahl der Unternehmen, die Kunststoffverpackungen in Verkehr bringen.[2] Hinzu kommen noch ausländische Hersteller und Importeure. Die jährlichen Bürokratiekosten einer allgemeinen Verpackungssteuer für die Wirtschaft beziffert das UBA auf 420 Millionen Euro jährlich (1,5 Personentage Aufwand pro Unternehmen und Jahr mit Personalkosten von 59.000 Euro jährlich). Etwa 7.100 Vollzeitstellen müssten in Deutschland geschaffen werden. Die anfallenden Kosten für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, IT-Umstellungen oder Rechtsberatung sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Auf Seite des Staates würde eine Plastiksteuer zu hohen Vollzugskosten führen: Rund 1.000 zusätzliche Stellenmüssten in der Zollverwaltung für Steueraufsicht, Prüfungen und die Kontrolle importierter Produkte mit Kunststoffverpackungen geschaffen werden, falls etwa 500.000 Unternehmen betroffen wären; bei einer höheren Zahl von Steuerschuldnern läge der Stellenaufwuchs entsprechend höher. Eine Verbrauchsteuer erfordert Kontrollen vor Ort, die der Zoll personell derzeit nicht leisten kann.
Standort und Wettbewerb
Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette stehen bereits heute unter erheblichem Transformations- und Kostendruck. Für den Fall, dass die Kosten nicht vollständig auf die Verbraucher überwälzt werden können, verteuert eine nationale Plastiksteuer die Herstellung und Verwendung von Kunststoffverpackungen in Deutschland und manifestiert Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus.
Ökologisch sinnvolle Alternativen
Eine Steuer setzt keine Investitionsanreize für nachhaltigere Verpackungen oder zusätzliche Recyclingkapazitäten. Für die Kreislaufwirtschaft von Verpackungen und den Klimaschutz ist es deshalb sinnvoller, durch eine Ökomodulierung der Lizenzentgelte wirksame finanzielle Anreize zu schaffen (Reform des § 21 VerpackG bzw. § 26 VerpackDG). Die Ökomodulierung ist – anders als die Plastiksteuer – im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen und wurde vom Bundestag zuletzt in einem Entschließungsantrag eingefordert[3]. Eine erneute Diskussion um eine Plastiksteuer mit dem Ziel des Stopfens von Haushaltslöchern halten wir aus diesem Grund für nicht zielführend.
Hinzu kommt, dass sich die Recycelbarkeit von Kunststoffverpackungen in den letzten Jahren erheblich verbessert hat: So konnte die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen im gelben Sack bzw. der gelben Tonne von 42 Prozent (2018) auf 71 Prozent (2024) gesteigert werden. Über das bestehende Pfandsystem werden in Deutschland 98 Prozent aller pfandpflichtigen PET-Getränkeflaschen von der Wertstoffsammlung erfasst, die Recyclingquote liegt insgesamt bei 97,7 Prozent. Die werkstoffliche Verwertung von PET-Getränkeflaschen ist damit ein Paradebeispiel für einen funktionierenden Stoffkreislauf.
Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an den Gesetzgeber, von dieser bereits mehrfach aus guten Gründen verworfenen Idee einer Plastiksteuer Abstand zu nehmen.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
unterzeichnende Verbände
Allianz Verpackung und Umwelt e.V.; Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.; Bundesverband der Systemgastronomie e.V.; Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V.; Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V.; Deutsche Industrie- und Handelskammer; GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE e.V.; Handelsverband Deutschland – HDE – e.V.; IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.; Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. (IPV); Lebensmittelverband Deutschland e. V. Food Federation Germany; Markenverband e.V.; Milchindustrie-Verband e.V.; PRO-S-PACK Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen e.V
[1] Vgl. Internetportal des Zoll: Was sind Verbrauchsteuern? www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0006_verbrauchsteuern.html?nn=149964&faqCalledDoc=161952
[2] UBA-Forschungsvorhaben 87/2025 „Untersuchung ökonomischer Instrumente zur Verringerung des Verpackungsverbrauches sowie zur Stärkung des Kunststoffrecyclings und des Rezyklateinsatzes“
[3] BT-Drs. 21/6398 vom 10. Juni 2026



